Schadensrecht
Schaden im rechtlichen Sinne meint jede nachteilige und unfreiwillige Einbuße an Rechten und Rechtsgütern, die eine Person infolge eines bestimmten Ereignisses erleidet. Dieser kann aus einem Unfall, Vertragsverstößen oder unerlaubter Handlung resultieren. Derjenige, der einen Schaden erleidet, hat grundsätzlich nach den zivilrechtlichen Vorschriften einen Anspruch auf Schadensersatz. Möglich sind insbesondere beim Personenschaden die Geltendmachung eines Schmerzensgeldes, eines Erwerbs- oder Unterhaltsschadens sowie eines Haushaltsführungsschadens.
Wir beraten dabei sowohl Geschädigte als auch Schädiger außergerichtlich und/oder gerichtlich und helfen Ihnen eventuell bestehende Ansprüche durchzusetzen beziehungsweise diese abzuwehren.
Wir beraten dabei sowohl Geschädigte als auch Schädiger außergerichtlich und/oder gerichtlich und helfen Ihnen eventuell bestehende Ansprüche durchzusetzen beziehungsweise diese abzuwehren.