Erbrecht
Zu Lebzeiten wollen sich die meisten Menschen keine Gedanken über den Verbleib ihres Vermögens nach deren Tod machen. Aus diesem Grund ist die Errichtung eines Testaments selten. Um Streitigkeiten der Hinterbliebenen im Todesfall vorzubeugen, empfiehlt es sich aber bereits zu Lebzeiten hierüber nachzudenken. Liegt kein Testament vor, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die Verteilung des Vermögens wird dann nach gesetzlichen Vorschriften abgewickelt. Darüber hinaus sieht das Gesetz aber zahlreiche Möglichkeiten vor über sein Vermögen im Rahmen eines Testamentes zu verfügen. Natürlich können Sie ein Testament auch eigenhändig errichten. Sie sollten aber dennoch hierzu den Rat eines Anwalts einholen, um zu vermeiden, dass die von Ihnen getroffenen Verfügungen unwirksam sind.
Selbstverständlich gehören auch Erben zu unseren Mandanten. Im Erbfall beraten wir Sie daher über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Selbstverständlich gehören auch Erben zu unseren Mandanten. Im Erbfall beraten wir Sie daher über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:
- Materielles Erbrecht (Recht der Erbfolge)
- Vorweggenommene Erbfolge
- Vertrags- und Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Nachlassverwaltung
- Nachlassinsolvenz
- Nachlasspflegschaft
- Steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht
- Internationales Privatrecht im Erbrecht