Bau- und Architektenrecht
Bauvorhaben, sowohl private als auch gewerbliche, bieten sehr oft Anknüpfungspunkte für Streit unter den am Bau Beteiligten. Durch frühzeitige rechtliche Beratung und damit einhergehend ensprechende Vertragsgestaltungen lassen sich solche Streitigkeiten durch kompetente Vermittlung zwischen den Parteien und damit eine gerichtliche Auseinandersetzung bereits im Vorfeld vermeiden.
Sollten sich nach Fertigstellung des Bauvorhabens Folgeprobleme ergeben, kann das Einschalten eines Anwalts helfen die entstandenen Probleme sachgerecht und schnell zu lösen. So kann eine langwierige und kostenintensive Auseinandersetzung erspart, beziehungsweise verkürzt werden.
Sollten sich nach Fertigstellung des Bauvorhabens Folgeprobleme ergeben, kann das Einschalten eines Anwalts helfen die entstandenen Probleme sachgerecht und schnell zu lösen. So kann eine langwierige und kostenintensive Auseinandersetzung erspart, beziehungsweise verkürzt werden.
Wir beraten Sie in unserer Kanzlei insbesondere in folgenden Bereichen:
- Bauvertragsrecht mit Angebots- und Nachtragsmanagement und Recht der gestörten Bauabläufe sowie Abtretung, Zahlung und Nacherfüllung (Gewährleistung) der Bauleistungen