Reiserecht
Geregelt ist das Reiserecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Erfasst sind hiervon aber nur Pauschalreisen, welche ein Gesamtpaket von mindestens zwei Hauptleistungen wie beispielsweise Beförderung und Hotelübernachtung darstellen. Ist diese Pauschalreise mangelhaft, sind Ansprüche gegen den Reiseveranstalter zu richten. Im Falle einer Individualreise, also einer selbst organisierten Reise, hat der Urlauber mehrere Vertragspartner.
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Reiserecht.
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